Handel soll Kassen-Nachschau sicherstellen | stores+shops

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Foto: Fotolia / Patryk Kosmider

Handel soll Kassen-Nachschau sicherstellen

Am 18. März 2016 wurde ein Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen im Zusammenhang mit den digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlicht. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin der Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, appelliert an den Handel, die Inhalte dieser Gesetzesinitiative ernst zu nehmen.

Nach wie vor geht es der Finanzverwaltung darum, die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sicherzustellen und somit Manipulationen zu unterbinden. Dazu sollen sämtliche einzelne Kassenbewegungen gespeichert werden, sodass sie innerhalb der Aufbewahrungsfristen jederzeit auslesbar sind.

Zusätzlich soll eine sogenannte Kassen-Nachschau eingeführt werden. Dieses Prüfsystem kennen wir schon seit mehreren Jahren aus der Umsatzsteuer („Umsatzsteuer-Nachschau“). Finanzbeamte sollen in Zukunft berechtigt sein, ohne vorherige Anmeldung die Aufzeichnungen im Kassensystem der Handelsunternehmen zu überprüfen, um Manipulationen aufzudecken. Verstöße gegen diese Aufzeichnungspflichten sollen mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.

Obwohl sich diese Thematik seit Jahren wie ein roter Faden durch die Medien zieht, ist es erstaunlich, wie wenige Unternehmer, die davon betroffen sind, sich mit dieser Thematik auseinandersetzen bzw. gesetzt haben. Hier sollten die Verbände Aufklärungsarbeit betreiben und die betroffenen Mitglieder – zum Beispiel aus Einzelhandel und Gastronomie – besonders schulen.

Wenn die gesamten Aktivitäten des Gesetzgebers in der oben genannten Form verabschiedet und die Prüfungsaktivitäten der Finanzämter darauf abgestimmt werden, ist in der Zukunft mit einer Häufung von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Nachschauen und Kassen-Nachschauen zu rechnen, die zu einem Sterben von klein- und mittelständischen Unternehmen führen wird. Der Unternehmer muss nicht einmal tatsächlich Kasseneinnahmen hinterzogen haben. Es reicht, wenn er gegen die Aufzeichnungspflicht verstoßen hat. Dies führt zu einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung, was wiederum zu einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung führt und der Finanzverwaltung Tür und Tor für Zuschätzungen von Umsätzen öffnet. 

Foto: Fotolia / Patryk Kosmider

Autorin und Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz ist Steuerberaterin, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin sowie Partnerin in der Kanzlei Roland Franz & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Düsseldorf, Essen, Velbert.

Kontakt: kontakt@franz-partner.de

Weitere Informationen: www.franz-partner.de 

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