Zu den Begünstigungen für den Zahlungsverkehr gehört eine verkürzte Verlaufsfrist von einem Tag im gesamten Sepa-Zahlungsraum. Die Unterscheidung von Erst- und Folgelastschrift soll entfallen, das SEPA Basis-Lastschriftverfahren Core deckt künftig auch das Lastschriftmandat Cor1 mit ab. Bis zum Update empfiehlt der Softwareberater Cormeta AG den Unternehmen einige Vorbereitungen, damit die Zahlungen in alle europäischen weiterhin mittels IBAN erfolgen können. So sollten frühzeitig alle Einstellungen vorgenommen werden, damit keine Zahlungsverzögerungen auftreten. Potentiell ungenutzte Einträge in der IBAN-Tabelle gelte es zu überprüfen und zu bereinigen, da nach der Umstellung auch für Nicht-SEPA-Länder die IBAN geprüft werden kann und so die BIC potentiell wegfällt.

Weitere Informationen: www.ebics.de