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Foto: istockphoto / Ridofranz

Beobachten, beweisen, beschlagnahmen

Gestohlene Waren, sei es durch Banden oder auch durch Mitarbeiterdelikte, werden heutzutage vielfach im Internet angeboten. Die Pfade, auf denen das geschieht, sind komplex. Der Autor gibt Einblick, was geschädigte Handelsunternehmen tun können, um ihre Ware im Netz zu finden und diese möglichst zurückzuerhalten.

Groß- und Einzelhandel sowie deren Transportlogistik sind von Diebstahl, Unterschlagung und Raub betroffen. Der Einzelhandel verzeichnet dabei insbesondere professionell organisierten Ladendiebstahl im Sinne von Bandenkriminalität und gewerbsmäßigem Diebstahl. Die Logistiker beklagen gleiches beim Transport der Güter. Sogar Frachtenbörsen und die wenigen bewachten Sicherheitsparkplätze werden für gut organisierten Ladungsdiebstahl „genutzt“.

Der Absatz gestohlener und geraubter Güter im Internet erfolgt nicht mehr nur über Ebay, vergleichbare Auktionshäuser oder Online-Kleinanzeigenmärkte. Unterschlagene und gestohlene Produkte sowie Fälschungen werden über spezialisierte Plattformen wie www.kleiderkreisel.de, soziale Netzwerke wie Facebook und vermehrt auch über Amazon abgesetzt. Für besonders hochwertige und „geldnahe“ Produkte erfolgt die Kontaktaufnahme zudem über das „Darknet“ in anonymisierten Portalen und Chat-Rooms. Je nach Herkunft, Internationalität und Professionalität der Täter sind dann auch Plattformen wie www.marktplaats.nl , www.allegro.pl, www.willhaben.at, www.vatera.hu oder www.kupujemprodajem.com im Blick zu behalten.

Es gibt inzwischen erprobte Modelle, um konzertiert gegen den Verkauf von Diebstahlware vorzugehen. Hier sind die Erkenntnisse von Internetdienstleistern, Detekteien und Handelsunternehmen eingeflossen. Insbesondere ist eine proaktive Herangehensweise sinnvoll, die Werkzeuge und Methoden zur Überwachung des Internet einsetzt. Das können Preisalarme für bestimmte Produkte, das Datensammeln für eine (Eigen-)Marke oder auch die systematische Beobachtung einer ganzen Produktkategorie sein.

Der üblicherweise unkoordinierte abendliche Suchaufwand durch aufmerksame Mitarbeiter, Vertriebschefs oder Geschäftsführer ist keine Lösung und nicht zielführend. Auf bestimmten Angebotsplattformen werden inzwischen bis zu 20 Prozent illegale Produkte verkauft. Es gibt kostenpflichtige Möglichkeiten, bei denen das Angebot eines Verkäufers für das gesamte letzte Jahr betrachtet werden kann, etwa „Terapeak“ für Ebay und eingeschränkt auch für Amazon. Kommt es zu einer Strafanzeige, arbeiten fast alle nationalen Internetplattformen mit der Polizei zusammen. Teilweise gibt es spezielle Werkzeuge für die Polizei wie „Elba“ für den Zugriff auf Ebay-Daten.

Dokumentation

Werden Auffälligkeiten festgestellt, kommt es insbesondere auf die Dokumentation der Angebote und Angebots-Fotos an. Für Gegenmaßnahmen gilt es, mit hoher Geschwindigkeit und mit großer Konsequenz vorzugehen. Die Eigentums-Beweisführung hat äußerst sorgfältig und gerichtsfest zu erfolgen. So kann ein „Diebstahl auf Bestellung“ (von markierter Ware) provoziert werden. Häufig sind edle Produkte aber ohnehin codiert und einzeln verfolgbar – das gilt für hochwertige Textilien, Notebooks, Telefone, Parfüms, Kosmetik und mehr.

Gegebenenfalls ist auch die Übereinstimmung von Fehlbeständen mit den Verkaufsmengen von Diebstahlware auf einer Angebotsplattform nachweisbar. So gibt es seltene Farben und Größen bzw. sogar begehrte Einzelstücke. Es hat sich jedoch häufig gezeigt, dass es für die weiteren Maßnahmen wie Strafanzeige, Razzia und Eigentumsrückführung sinnvoll ist, einen Beweiskauf durchzuführen. Was man in der Hand hat, kann man gegen die Diebe verwenden, zum Beispiel weil eine Rückverfolgbarkeit greift oder die Übergabe an die Polizei zur forensischen Untersuchung entsprechende Ergebnisse liefert.

Was können Einzelhändler konkret tun? Zwischen seriösen Verkäufern tummeln sich auch immer unseriöse Hehler. Selbst seriöse Verkaufsagenten werden zuweilen von diebischen Einzelhandels-Mitarbeitern benutzt, damit diese ihre gestohlenen Güter unter fremdem Namen anbieten können. Auch zunächst „unsichtbare“ Artikel und Angebotszusammenhänge gilt es zu erkennen. Wird bei der Recherche ein in Deutschland angemeldeter Nickname verwendet, werden identische illegale Angebote in Großbritannien, den USA oder Kanada häufig gar nicht angezeigt. Das klingt zwar zunächst unwahrscheinlich, doch der Verkauf in weiteren Ländern ist bei der Angebotserstellung sehr einfach zu bewerkstelligen und wurde bereits mehrfach zur Tarnung beobachtet. Wird etwa Diebesgut – auch Graumarktartikel oder Fälschungen – in Polen gesucht, lohnt sich die Recherche neben www.allegro.pl auch immer bei www.ebay.co.uk.

Recherchen sollten unter bestimmten Umständen zudem mit verschleierter IP-Adresse, zum Beispiel mittels TOR-Netzwerk erfolgen. Kommt der Rechercheur oder das Recherche-Tool mit unverschleierter IP-Adresse an, wird die Anfrage gegebenenfalls sogar abgewiesen.

Schnell reagieren

„Kurzläufer“ an Wochenenden und Feiertagen sind zu beachten, denn Diebesgut ist günstig und wird auch entsprechend schnell (teilweise innerhalb von Minuten) verkauft. Zudem gibt es „Angebote an unterlegene Bieter“. Diese bekommt der Rechercheur gar nicht oder nur mit ganz speziellen Tricks zu sehen.

Um sich besser in die Verkäufer von Diebesgut hineinversetzen zu können, ist es auch sinnvoll, einen eigenen Verkäufer-Account anzulegen. So bieten sich Ansätze, die Möglichkeiten des Versteckens zu erkennen. Bestimmte Diebesgut-ASINS bei Amazon bekommt sogar nur der Verkäufer mit einem entsprechenden Konto angezeigt. Auch für andere Verkaufsplattformen und Auktionshäuser gilt, dass die Angebote teilweise noch nach Jahren vorhanden sind und gegebenenfalls für die Beweisführung zu verwenden sind.

Am Firmensitz sind auch persönliche Kontakte mit Polizei und Staatsanwaltschaft aufzubauen. Holen Sie Polizei und Staatsanwaltschaft frühzeitig mit ins Boot und suchen Sie den Rat der Dienststelle vor Ort. Binden Sie nur die notwendigsten Mitarbeiter und Chefs ein. Darüber hinaus führen sie immer unauffällige Maßnahmen durch und handeln Sie niemals Ad-hoc. So vermeiden Sie zum Beispiel, dass ein Streifenwagen vorfährt und einen Täter vorwarnt. Arbeiten Sie konstruktiv mit den Behörden zusammen. Sorgen sie für Feedback und Informationsaustausch und planen Sie gemeinsam mit den Behörden. So dürfen Unternehmen keine Telekommunikationsüberwachung durchführen, dafür hat die Polizei mit Beweiskäufen Probleme. Ermöglichen Sie Lieferwegs-Recherchen, denn ein geschulter Externer sieht Dinge, für die Sie eventuell betriebsblind sind.

Vermeiden Sie vor allem Fehler in der Kommunikation. Was genau will der Polizist, der Staatsanwalt lesen? Rufen Sie den Chef der Dienststelle an, um sicherzustellen, dass Ihr Anliegen ankommt und Rückfragen sofort geklärt werden können. Fragen Sie nach Hilfe, aber verlangen Sie niemals etwas. Ein bestimmter Ansprechpartner kennt die Sachlage, er ist Ihr Sachbearbeiter. Notwendig ist auch der regelmäßige Erfahrungsaustausch mit anderen Handelsunternehmen, Logistikern und Internetdienstleistern.

Foto: istockphoto / Ridofranz

Autor Robert Eck ist Geschäftsführer der r.o.l.a. Business Solutions GmbH.

Weitere Informationen: www.rola-solutions.de

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