Das „Wlan“-Gesetz trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Von nun an können in Deutschland weitere öffentliche Wlan-Hotspots angeboten werden – rechtssicher und ohne Zugangsbeschränkungen. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für jeden Wlan-Betreiber, der seinen Kunden über einen Hotspot Zugang zum Internet anbieten möchte. Er setzt sich auch bei einem offenen Wlan nicht mehr dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Eine Wlan-Verschlüsselung oder das Einrichten einer Vorschaltseite entfallen, die Identität der Nutzer muss nicht überprüft werden. Geistiges Eigentum bleibt dabei weiterhin geschützt. Ein Rechteinhaber kann zum Beispiel verlangen, dass ein Wlan-Betreiber einzelne konkret benannte Internetseiten sperrt, wenn ein Nutzer über diese Seite bereits urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat und diese Rechtsverletzung nur über eine Sperrung abgestellt werden kann. Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber dafür jedoch nicht in Rechnung gestellt werden.  

Weitere Informationen: www.bmwi.de