Barrierefreiheit im Onlineshop | stores+shops

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Mit barrierefreien Onlineshops können Händler ihre potentielle Zielgruppe erweitern. (Foto: Shutterstock/rangizzz)

Barrierefreiheit im Onlineshop

Sensorisch oder motorisch eingeschränkte sowie ältere Menschen mit verringerter Motorik und Sehleistung stellen besondere Anforderungen an einen Onlineshop. Bisher berücksichtigen nur wenige deutsche Webshops diese Zielgruppe, so das Ergebnis einer Untersuchung der 15 größten Onlineshops von T-Systems Multimedia Solutions. Wie können Händler ihre Webshops barrierefrei gestalten?

Um aufgrund mangelnder Barrierefreiheit im Onlineshop keine potentielle Kunden zu missachten und folglich keine Umsatzeinbußen zu verzeichnen, gilt es, den eigenen Webauftritt für alle potentiellen Nutzergruppen zugänglich zu machen. Folgende Praxisbeispiele können Händler dabei unterstützen, auch sensorisch oder motorisch eingeschränkten Nutzern künftig ein positives Einkaufserlebnis zu bieten.

1. BITV 2.0 Richtlinien zur Orientierung nutzen  

Die Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign können Onlinehändler der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) entnehmen. Die Verordnung bietet einen Leitfaden, um alle Funktionen der eigenen Website auch für eingeschränkte Nutzer zugänglich zu machen.  

2. Tastaturbedienbarkeit gewährleisten  

Sowohl blinde und sehbeeinträchtigte als auch motorisch eingeschränkte Benutzer haben Schwierigkeiten damit, einen Rechner per Maus zu steuern. Programmierer von Onlineshops sollten daher darauf achten, dass alle per Maus anwählbaren und steuerbaren Funktionen ebenfalls komplett über die Tastatur anzusteuern sind. Tchibo, DocMorris, Amazon und Notebooksbilliger.de ermöglichen dies bereits.

3. Audio-Hinweise verwenden  

Sehbeeinträchtigte Menschen sind bei allen sicht- und klickbaren Elementen auf Audio-Hinweise  angewiesen. Ein Screenreader beispielsweise kann ihnen die Funktionen dieser Inhalte vorlesen, während sie sich per Tastatur über die Seite bewegen. Ein Link muss somit sprachlich wiedergeben, wohin er führt und ein Bild „erzählen“ können, was zu sehen ist und ob sich klickbare Elemente in ihm verbergen. Diese Zusatzinformationen müssen im Quellcode der Bedienelemente hinterlegt sein. Auch Dokumente, zum Beispiel PDFs, sollten mit auditiven Hinweisen versehen sein, damit blinde Menschen sie lesen und nutzen können. Umgesetzt haben dies beispielweise Apple, H&M und Cyberport.

4. Untertitel für Multimedia-Beiträge einfügen

Setzen Onlineshops Videos oder Audiodateien ein, benötigen gehörlose oder hörgeschädigte Nutzer eine visuelle Hilfestellung. Untertitel in Videos, Gebärdensprachvideos oder – bei reinen Audiodateien – eine Volltext-Alternative schaffen Abhilfe, wie es Otto, Amazon oder Conrad zeigen.

5. Einfach verständliche Sprache nutzen  

Damit die erwähnten Hilfsprogramme zur Website-Bedienung die verwendete Sprache gut erkennen, sollte sie einfach gehalten werden.  

6. Hohe Farbkontraste einsetzen  

Für ideale Lesebedingungen sollte laut BITV 2.0 das Farbkontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1 und für Großschrift und Grafiken mit Großschrift 3:1 betragen. Rein dekorative oder für den Nutzer unwichtige Texte sowie Logos mit Schrift müssen sich nicht zwingend an diese Vorgabe halten. An diesen Vorgaben orientieren sich u. a. die Onlineshops von Bonprix, Tchibo, H&M und Esprit.  

7. Tests durchführen  

Das BITV 2.0 empfiehlt, regelmäßig alle Funktionen zu prüfen, um die umgestellten Funktionen auf Praxistauglichkeit hin abzuklopfen.

Foto: Shutterstock/rangizzz

Weitere Informationen: www.t-systems-mms.com

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