Woher nehmen, wenn nicht stehlen? | stores+shops

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„Bilderklau“? Bei der Verwendung von Produktfotos aus externen Quellen müssen die Nutzungsrechte der Bilder geprüft werden. (Foto: Fotolia/Reborn55)

Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Geeignete Produktfotos sind im Internet schnell gefunden. Eine falsche Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder kann allerdings eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzforderung zur Folge haben. Das Bildrechtportal Copytrack hat Tipps für den richtigen Umgang mit Bildmaterial externer Quellen zusammengestellt.

1. Gesucht und gefunden

Über Suchmaschinen gefundenes Bildmaterial zu verwenden, ist vielleicht die sicherste Art, ungewollt Bilder zu stehlen. Die Fotos sind zwar frei zugänglich, dürfen jedoch in den allermeisten Fällen nicht einfach verwendet werden. Es gilt die Regel, dass jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Ohne Klärung der Nutzungsbedingungen und ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bildurhebers oder Rechteinhabers darf kein Foto für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Aufgabe ist es, der Bildquelle nachzugehen, Urheber bzw. Bildbesitzer zu kontaktieren und die Lizenz zu klären.

2. Stockfotos

Bilddatenbanken wie Fotolia bieten eine große Auswahl hochwertiger Fotos. Doch auch bei deren Verwendung muss die Nutzungsbedingung jedes einzelnen Bildes beachtet werden, da nicht jede Lizenz Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke einschließt. Neben den Kosten für das Foto drohen zusätzliche Ausgaben in Form von Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüchen, wenn die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden. Wwer sich an die Lizenzbestimmungen hält und kein individuelles, aber hochwertiges Bild sucht, ist mit Stockfotos gut beraten.

3. Verboten: Kopieren beim Hersteller

Oft liegen bereits vom Produkthersteller hochwertige Aufnahmen für Verpackungen oder Werbemittel vor. Für den eigenen Onlinehandel dürfen sie allerdings nicht verwendet werden, denn Produktfotos der Hersteller sind nicht automatisch zur freien Nutzung oder für Werbezwecke freigegeben. Dasselbe gilt auch für die Produktbeschreibungen des Herstellers oder eines Wettbewerbers. Text und Bild unterliegen in der Regel dem Schutz des Urheberrechts. Wenn ein Händler Herstellerbilder übernehmen will, sollte er die Nutzung vorher unbedingt anfragen und sich zusichern lassen, dass der Hersteller berechtigt ist, die Bilder an Dritte weiterzugeben. Andernfalls sind Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche abzusehen.

4. Nutzung von Amazon-Bildern

Im Amazon-Marketplace können sich Händler u. a. an bestehende, bebilderte Angebote der gleichen Ware von Amazon selbst oder von anderen Anbietern anhängen. Das heißt, Amazon ordnet den Angeboten automatisch passende Produktfotos zu. Hierbei besteht eine Rechtsunsicherheit darüber, wer für mögliche urheberrechtswidrige Nutzungen der zu den Angeboten gehörenden Produktbilder verantwortlich gemacht werden kann: Einige Gerichte halten Amazon für verantwortlich, andere den Händler, der die Dienstleistungen von Amazon nutzt. Ein Urteil, das die Frage möglicherweise endgültig klärt, steht noch aus. So bequem die Möglichkeit des Gebrauchs fremder Angebote erscheint – die Nutzungsrechte der Bilder sollten stets individuell geprüft werden.

Weitere Informationen: www.copytrack.com

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