Händler, die Zahlungen mit Girocard anbieten, können für ihre Kunden damit ab sofort auch diese Cashback-Funktion bereitstellen. Bisher war für Händler, die Cashback anbieten wollten, beispielsweise eine Einzelvereinbarung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) notwendig. Um auch kleineren Händlern Bargeldauszahlung zu ermöglichen, hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) mit der Bafin die Vereinbarung getroffen, dass Netzbetreiber, die eine entsprechende Erlaubnis der Deutschen Kreditwirtschaft haben, „Bargeld abheben" anbieten dürfen. Durch die Freigabe gibt es jetzt eine standardisierte Regelung: Bei Zahlungen via Girocard mit Chip und Pin erhält der Kunde Bargeldauszahlungen bis zu 200 Euro. Neu ist, dass der Cashback-Betrag künftig separat in die Transaktionsnachricht eingestellt wird. So können Händler und Karteninhaber die Cashback-Beträge auf den Kontoauszügen erkennen.

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