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Ende 2018 will die Telekom ihr Netz komplett auf IP-basierte Technik umstellen. (Foto: Fotolia/pixelfreund)

All-IP rückt näher

Der Termin der Abschaltung von ISDN-Telefonanlagen rückt näher. Ende 2018 ist es soweit, dann will die Telekom ihr Netz komplett auf IP-basierte Technik umstellen. Daher sollte man jetzt so früh wie möglich eventuell noch über ISDN aufgeschaltete Alarm- und Brandmeldeanlagen umrüsten.

Die Uhr tickt. Bis Ende 2018 wird die Telekom ihr Netz komplett auf IP-basierte Technik umstellen. Dies hat Auswirkungen auf die Übertragung von Einbruch- und Brandmeldeanlagen. Unternehmen, die dazu noch analoge oder ISDN-Aufschaltungen betreiben, müssen jetzt schnell handeln und auf IP-fähige Übertragungseinrichtungen (ÜE) umrüsten. Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Unternehmen bis heute noch vorhandene analoge Anschlüsse oder ISDN-Anschlüsse für die Aufschaltung von Alarm- oder Brandmeldeanlagen benutzen.

Jetzt handeln und auf IP-fähige Übertragungseinrichtungen umrüsten.

Thorsten Ludwig

Key Account Telenot Electronic GmbH

Vor der Umstellung der Telefonanschlüsse auf IP-basierende Technik durch die Telekom erhalten Ladenbesitzer ein Infoschreiben mit Angabe einer Frist. Bis zum Ablauf dieser Frist sollte unbedingt gehandelt werden, denn die Umstellung auf IP wird konsequent vollzogen. Oftmals können Ladenbesitzer nicht so schnell reagieren oder finden auf die Schnelle keinen Fachbetrieb, der die Umstellung kurzfristig vornehmen kann. So kann es passieren, dass je nach Gefährdungslage kostspieliges Wachpersonal für die Überbrückung bis zur Umstellung auf IP eingesetzt werden muss. So weit sollte man es am besten nicht kommen lassen.

Darüber hinaus ist es je nach sicherheitsrelevanter Einstufung der Gefahrenmeldeanlage notwendig, dass ein sogenannter Ersatzweg sichergestellt werden muss. Diese Anforderung ergibt sich aus der Situation, dass in der Regel kein Provider eine gesicherte Datenübertragung über TCP/IP garantiert. Deshalb besteht für Anlagen mit entsprechender VdS-Einstufung die Forderung nach einer zweiten, komplett unabhängigen Übertragungsstrecke, zum Beispiel über GSM oder GPRS, in der Fachsprache redundante Übertragung.

Notrufsysteme

Auch wer bereits eine IP-fähige Übertragungseinrichtung nutzt und sich nicht sicher ist, ob diese den künftigen Anforderungen von VdS, Versicherern, Polizei und Feuerwehren entspricht, sollte den Ist-Zustand seiner Anlage vorsorglich qualifiziert durch das Errichter-Unternehmen überprüfen lassen. Neben Alarm- und Brandmeldeanlagen können auch Telefonanlagen, Kassensysteme oder Haus- bzw. Aufzugsnotrufsysteme von der Umstellung betroffen sein.

Foto: Fotolia/pixelfreund

Weitere Informationen: www.telenot.de

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