Sicherheitskonzepte für Shopping-Malls | stores+shops

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Wie weit kann und darf Videoüberwachung gehen?

Sicherheitskonzepte für Shopping-Malls

Shopping-Center sind öffentliche Orte mit hoher Menschendichte, für die Sicherheitsrisiken bestehen. Hierfür muss es Sicherheitskonzepte geben. Über die einzusetzenden Strategien und Techniken gehen die Meinungen auseinander. Ein Thema im Spannungsfeld zwischen High-Tech, Low-Tech und Datenschutz.

Für Shopping-Center gibt es spezifische Sicherheitsrisiken. Dazu zählen Vandalismus oder Angriffe von Banden, die ihre Opfer – Ladeninhaber wie Kunden –regelrecht einkreisen und berauben. Oder wie Anfang 2016 in Hannover: Fußgänger entkamen nur knapp einem Unglück, als ein Unbekannter Brandsätze mit brennender Lunte vom Parkdeck der Ernst-August-Galerie vor den Haupteingang warf. Als Reaktion darauf ließ der Betreiber u.a. Videokameras installieren.

Videoüberwachung kann Täter abschrecken bzw. ihre Ermittlung erleichtern. Allerdings ruft sie regelmäßig die Datenschützer auf den Plan. Bereits 2010 hatte Deutschlands größter Centermanager ECE verstärkt Kameras eingesetzt, musste diese aber kurze Zeit später wieder abbauen. Deshalb hofft man in der gesamten Branche auf eine schnelle Umsetzung der Initiative von Bundesinnenminister De Maizière. Sein Pressesprecher Lucas Nemela führt aus: „Was bei Bussen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln schon seit vielen Jahren zur Steigerung der subjektiven Sicherheit möglich ist, sollte mit entsprechender Kennzeichnung und Information auch bei Handelsimmobilien unter Wahrung des weitestgehenden Datenschutzes ermöglicht werden.“

Viele sehen in dem neuen „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ den langersehnten Durchbruch. Es gibt aber noch Fragezeichen. Zwar werden Einkaufszentren und deren Parkflächen als per se gefährdete und per Video zuschützende Bereiche definiert. Doch auch in Zukunft seien „jede Kamera und Kameraeinstellung einzelfallbezogen zu beurteilen“, fasst der NRW-Datenschutzbeauftragte die weiterhin restriktive Haltung seiner Länderkollegen zusammen.

Tests fehlen

Für den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Johannes Caspar ist zudem noch nicht geklärt, ob die Zahl der Delikte überhaupt gesenkt und die Aufklärungsquote verbessert werden können. Das soll sich erst einmal in einem Test-Center unter Beweis stellen. Schon gar nichts hält Caspar von Videoüberwachung als Mittel gegen terroristische Bedrohung – dem eigentlichen Auslöser des politischen Vorstoßes. Denn dies setze eine permanente Beobachtung aller Monitore voraus, die Betreiber wären personell überfordert.

Um eine permanente Beobachtung von Video-Livedaten zu gewährleiten, ist die Aufschaltung auf eine Sicherheitsleitstelle sinnvoll.
(Foto: BHE)

Um eine permanente Beobachtung von Video-Livedaten zu gewährleiten, ist die Aufschaltung auf eine Sicherheitsleitstelle sinnvoll.(Foto: BHE)

Dem widerspricht Dr. Urban Brauer, Geschäftsführer des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.: „Es wird mit dem Wissen von gestern über Konzepte von morgen geurteilt. Moderne Videosicherheitstechnik erleichtert durch intelligente Videoanalyseverfahren auch bei einer großen Anzahl an hochauflösenden Kameras die Live-Bildauswertung durch Sicherheitsfachpersonal zur schnelleren Erkennung von möglichen Gefahren.“ Zudem sei eine Übertragung an spezialisierte Sicherheitszentralen möglich. Auch die Biometrie zur Gesichtserkennung arbeite mit der 3-D-Technologie inzwischen wirkungsvoll.

Dass Shopping-Center eines erhöhten Sicherheitsstandards bedürfen, steht für unabhängige Sicherheitsexperten außer Frage. Uwe Gerstenberg, Geschäftsführender Gesellschafter der Sicherheitsberatung Consulting plus, sagt es unverblümt: „Zwei große europäische Flughäfen sind bereits von Terroristen angegriffen worden. Dies hat zur Konsequenz, dass die Sicherheitsmaßnahmen extrem erhöht wurden, was automatisch zu einem ‚Verdrängungseffekt‘ führen wird, hin zu anderen sogenannten weichen Zielen.“ Hierzu gehörten neben dem öffentlichen Personenverkehr insbesondere Plätze und Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen und ein ungehinderter Zugang möglich ist. Gerstenberg: „Tatsache ist, dass nach den Anschlägen in Istanbul gerade in den belebten türkischen Fußgängerzonen der Publikumsverkehr erheblich abgenommen hat. Die Shopping-Malls dagegen haben Besucherzuwächse von etwa 30 Prozent. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Malls abgeschlossene Einheiten bilden, an deren Zufahrten und Zugängen strenge Kontrollen durchgeführt werden.“Äußerst strittig dürfte aber sein, ob etwa Duisburg mit Istanbul gleichzusetzen ist. Oder mit Bloomington (USA), wo zwar kein Bürgerkrieg herrscht, aber in der dortigen größten Mall der USA schwerbewaffnete Sicherheitskräfte patrouillieren und Einkaufstaschen und Rücksäcke durchsuchen.

Nicht zu martialisch

„Eine zu martialische Sicherung hätte eher eine verunsichernde und abschreckende Wirkung“, meint Daniel D. Caspers, Leiter operatives Center Management bei Apleona GVA. Nachdem Amoklauf in München habe man die bestehenden Notfallpläne für alle großen Center in Abstimmung mit den jeweiligen Polizeibehörden überarbeitet und neue Notfall-Szenarien entwickelt – unter Einbindung des Sicherheitspersonals, der Mieter, der Haustechnik und des Center-Managements. Auch eine Erweiterung der Videoanlage werde derzeit mit diversen Eigentümern abgestimmt.

Auch der Immobilienspezialist JLL will die Installation einer professionelleren Videoüberwachung prüfen und die Vorkehrungen erweitern, wenn der Gesetzentwurf verabschiedet wird. Oliver Kraft, Team Leader Shopping Center Management: „Auch die Präsenz des Personals und regelmäßige Center-Rundgänge sind wichtige Elemente. Ebenso gibt es Pläne für gefährliche Situationen, die festlegen, welche Maßnahmen von wem zu ergreifen sind, um die Besucher zu schützen.“

Die Möglichkeiten der elektronischen Sicherung würden nur unzureichend genutzt, bemängelt BHE -Geschäftsführer Brauer. Es sei falsch, die Diskussion auf Videotechnik zu verkürzen. Was nütze hochmoderne Biometrie in der Mall, wenn Nebentüren oder Erdgeschossfenster leicht zu knacken sind. Bei älteren Objekten sei oft nicht einmal der elementare mechanische Schutz an Fenstern und Türen auf der Höhe der Zeit. Auch sollten bereits vorhandene elektronische Sicherungen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Dazu gehörten Alarmanlagen, die einen Einbruch direkt an eine Notruf- und Serviceleitstelle weiterleiten und somit im Idealfall die Festnahme des Täters vor Ort ermöglichen. Oder Überfallmeldeanlagen, über die bei akuten Bedrohungen Hilferufe an Interventionsstellen abgesetzt werden können. Selten anzutreffen seien auch Zutrittssteuerungen. Mit ihnen lasse sich der Personenfluss in einem Gebäude steuern und Unbefugte am Betreten bestimmter Bereiche hindern.

Weitere Informationen: redaktion@ehi.org

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